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   BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01   

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https://dejure.org/2001,13190
BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01 (https://dejure.org/2001,13190)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.2001 - 3Z BR 237/01 (https://dejure.org/2001,13190)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 2001 - 3Z BR 237/01 (https://dejure.org/2001,13190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdegericht; Ausländerbehörde; Abschiebung; Ungeklärte Staatsangehörigkeit; Untersuchungshaft

  • Judicialis

    FGG § 12; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4; ; FreihEntzG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung eines Ausländers, wenn wegen ungeklärter Staatsangehörigkeit die Abschiebung verhindert ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Amberg - XIV 17/01
  • LG Amberg - 32 T 670/01
  • BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01
    Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an die bestehende Untersuchungshaft (vgl. BGHZ 129, 98/101).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01

    Abschiebung bei Ermittlungsverfahren gegen Ausländer

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01
    Die derzeitige Verweigerung der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung der Abschiebung (§ 64 Abs. 3 AuslG) bildet kein Hindernis für diese Anordnung, da der staatliche Strafanspruch innerhalb von drei Monaten (§ 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG) etwa durch Verurteilung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, die durch Anrechnung der Untersuchungshaft möglicherweise als vollständig verbüßt gelten könnten, oder durch rechtskräftigen Freispruch erledigt sein kann (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 4/95

    Ausländerrecht: Abschiebungshaft, Ausschöpfung der Höchstdauer der Haft wegen

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01
    Dies rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1993, 127 f.; OLG Düsseldorf InfAus1R 1995, 233/234; OLG Ham NVwZ 1995, 826).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01
    Dies rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1993, 127 f.; OLG Düsseldorf InfAus1R 1995, 233/234; OLG Ham NVwZ 1995, 826).
  • OLG Naumburg, 15.08.2008 - 6 Wx 6/08

    D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

    Die Anhörung ist deshalb nötig, weil es nicht nur dem Amtsgericht, sondern auch dem Beschwerdegericht obliegt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (§ 12 FGG), dem Betroffenen das rechtliche Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG) und sich einen persönlichen Eindruck von dessen Glaubwürdigkeit zu verschaffen (vgl. BayOblG, Beschluss vom 19. März 1992 ­ 3 ZBR 29/92 ­ NVwZ 1992, 814 f.; Beschluss vom 2. August 2001 ­ 3 ZBR 237/01 -, InfAuslR 2002, 314 f.; vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 2002 ­ 2 Wx 40/02 ­ und OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. März 2002 ­ 5 W 40/02 ­ NdsRpfl 2002, 264; OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 2000 ­ 10 Wx 4/00 ­ FGPrax 2000, 211 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 - 6 Wx 5/05; Senatsbeschluss vom 27. September 2005 ­ 6 Wx 7/05; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2006 ­ 6 Wx 2/06; Senatsbeschluss vom 7. April 2006 ­ 6 Wx 6/06; Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2006 ­ 6 Wx 14/06 ­ vorgehend 3 T 648/06 Landgericht Magdeburg; Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007 ­ 6 Wx 6/07).
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